Allgemeine Information zum Immobilienwerb in Ungarn
Seit dem 26. Januar 1996 können Ausländer in Ungarn Wohnhäuser, Ferienobjekte und Baugrundstücke in den sogenannten inneren Gebieten aller Ortschaften mit Grundbucheintrag direkt erwerben.
Ausgenommen sind lediglich landwirtschaftliche Nutzflächen und Liegenschaften in Naturschutzgebieten.
Wir führen jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung eine Besichtigungsfahrt zu den von Ihnen gewünschten Objekte durch, denn wir sind ständig in Ungarn vor Ort.
Unsere Mitarbeiter sprechen fließend Ungarisch, Deutsch, Englisch und Spanisch.
Nachdem Sie sich zum Kauf einer Immobilie entschlossen haben, übernehmen wir in Zusammenarbeit mit unserem ebenfalls deutsch sprechenden Rechtsanwalt die gesamte Kaufabwicklung bis zum Grundbucheintrag.
Natürlich sind wir Ihnen auch nachher weiterhin behilflich. Zum Beispiel bei: Ummeldung von Gas, Wasser und Strom. Unterstützung bei Behördengängen und Auswahl einer günstigen Spedition bei Wohnsitzverlegung nach Ungarn. Eröffnung von Bankkonto und Abschluss einer Gebäudeversicherung. Vermittlung von preiswerten Handwerkern für Renovierung, Umbau, Neubau und Garten.
Einmalig beim Kauf einer Immobilie anfallende Kosten:
- Anwaltskosten für Prüfung des aktuellen Grundbuchauszuges, Erstellung des Kaufvertrages und Übersetzung in die deutsche Sprache, Einreichung der Verträge bei Gemeindeamt, Landesamt und Liegenschaftsamt: 1 % des Kaufpreises, aber min. 500,- €
- Behördliche Gebühren für Umschreibung: ca. 230,- € entfällt für EU Bürger und Schweizer Staatsbürger!
- Grunderwerbsteuer: das Landessteueramt erhebt beim Erwerb einer Wohnimmobilie eine Steuer in Höhe von 4 % des Vertragspreises.
- Die Grunderwerbsteuer wird ca. ein halbes Jahr nach der Umschreibung in Rechnung gestellt
- Maklerprovision: 3 % des Kaufpreises zzgl. gesetzl. MwSt.
Neben den Verbrauchskosten für die kommunalen Medien sind die einzig regelmäßig anfallenden Kosten die Erhebung der Gebäudesteuer durch die jeweilige Gemeinde. Sie beträgt in den meisten Ortschaften ca. 50,- € pro Jahr; nur in den sogenannten Kur- oder Ferienorten, wie alle direkt am Plattensee anliegenden Ortschaften und z.B. Bad Héviz wird jährlich pro m² Wohnfläche je nach Gemeinde 1-3 € berechnet.
Beim Erwerb einer Immobilie in Ungarn ist der Rechtsanwalt für die Vertragsausfertigung und grundbuchamtliche Abwicklung zuständig. Wir arbeiten mit den Kanzleien der fließend Deutsch sprechenden Rechtsanwälten Dr. Akos Keserü seit langem zusammen.
Wir begleiten Sie in allen Rechtsfragen!